
Eine Immobilie erwerben und gleichzeitig Steuern sparen? Das geht!
Hier hilft das Wachstumschancengesetz!
Bisher konnte man ja auch den Gebäudeanteil von Immobilien über 50 Jahre mit 2% abschreiben - dass hatte aber gerade in der Niedrigzinsphase kaum Auswirkungen, da demgegenüber ja auch Einnahmen aus der Vermietung standen.
Neu ist aber die sogenannte degressive AfA (6 Jahre x 5% degressiv), bei der man in den ersten zehn Jahren insgesamt schon ca. 35% des Gebäudeanteils abschreiben kann.
Was bedeutet das?
Bei einerm Kaufpreis von ca. 350 T€ und einem Gebäudeanteil von 241.500 € und 42% Grenzsteuersatz können Sie so in den ersten 10 Jahren ca. 35.000 € Steuervorteil generieren, was 10% des Kaufpreises entspricht!
Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) beschreibt eine steuerliche Abschreibung von 5% bei Neubauten bei einer Laufzeit von 6 Jahren, die für Immobilien mit bestimmten Vorrausetzungen gilt:
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden oder auch wie üblich vom Bauträger davor.
Die degressive AfA kann zudem mit weiteren Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40 bzw. EH/40QNG. HIer gibt es viele Details und Obergrenzen zu beachten; gerne verschaffen wir Ihnen den Durchblick
Mehr dazu hier:
Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir noch bis 2029 die einmalige Möglichkeit, mit großen Steuereinsparungen, rentable Kapitalanlagen zu schaffen und so dem Wohnungsnotstand in unserer Gegend entgegenzuwirken und sogar etwas Gutes zu tun.
Wir bieten Ihnen im Vorfeld ein kostenloses Kurz-Beratungsgespräch an. Bei Interesse erarbeiten wir mit Ihnen Ihr individuelles Konzept, sodass auch Sie diese und weitere Vorteile nutzen können. Kontaktieren Sie uns gerne heute noch per Telefon oder Mail.

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